Das Operating Agreement (Gesellschaftsvertrag) ist ein zentrales Dokument, das von Gesellschaften mit beschränkter Haftung verwendet und verlangt wird, um die finanziellen und betrieblichen Entscheidungen des Unternehmens festzulegen, einschließlich interner Regeln, Vorschriften und Bestimmungen. Der Zweck des Dokuments besteht im Wesentlichen darin, die internen Abläufe des Unternehmens so zu regeln, dass sie den besonderen Anforderungen der Eigentümer entsprechen.
Zunächst einmal handelt es sich um ein rechtliches Dokument, das im Streitfall bestimmte rechtliche Folgen haben kann. Die meisten Bundesstaaten schreiben kein Operating Agreement vor – dennoch empfehlen wir es für LLCs mit mehreren Mitgliedern dringend, da es die Finanzen und die Organisation der LLC strukturiert. Im US-Bundesstaat Delaware ist es jedoch Pflicht.
Es regelt Organisation, Geschäftsführung und Abstimmungen, Kapitaleinlagen, Ausschüttungen, Änderungen im Gesellschafterkreis und Auflösung.
- Organisation: Der erste Teil des Gesellschaftsvertrags betrifft die Gründung des Unternehmens. Er legt fest, wann das Unternehmen gegründet wurde, wer die Mitglieder sind und wie die Eigentumsverhältnisse aussehen. Bei mehreren Mitgliedern können alle zu gleichen Teilen beteiligt sein oder unterschiedlich viele „Eigentumsanteile“ halten.
- Geschäftsführung und Abstimmungen: Dieser Abschnitt beschreibt, wie das Unternehmen geführt wird und wie die Mitglieder abstimmen. Das Unternehmen kann beispielsweise von einem Mitglied geführt werden, das von den Mitgliedern dazu bestimmt wird. Das Operating Agreement legt fest, welche Befugnisse die Mitglieder in Angelegenheiten des Unternehmens haben. Entscheidungen können durch Abstimmung unter den Mitgliedern getroffen werden. Das Operating Agreement kann festlegen, wie viele Stimmen für bestimmte Maßnahmen des Unternehmens erforderlich sind.
- Kapitaleinlagen: Dieser Teil betrifft das Geld, das die Mitglieder zur Gründung der Limited Liability Company eingebracht haben. Er legt fest, welche Mitglieder Geld für die Gründung des Unternehmens eingebracht haben. Außerdem regelt er, wie die Mitglieder zusätzliches Kapital aufbringen.
- Ausschüttungen: Dieser Teil zeigt, wie die Gewinne und Verluste des Unternehmens unter den Mitgliedern aufgeteilt werden. Dazu können auch Sachwerte oder andere Geschäftsvermögen gehören.
- Änderungen im Gesellschafterkreis: In diesem Teil geht es ausschließlich um die Aufnahme oder das Ausscheiden von Mitgliedern. Er regelt, was bei einer Übertragung der Eigentumsrechte am Unternehmen geschieht. So legt das Unternehmen beispielsweise fest, was passiert, wenn ein Mitglied stirbt oder in Insolvenz gerät.
- Auflösung: In diesem Teil des Operating Agreement wird erläutert, in welchen Fällen das Unternehmen aufgelöst werden soll. Dies wird manchmal auch als „Wind-up“ (Abwicklung) bezeichnet.