Vergütungen für bestimmte persönliche Dienstleistungen, die in den USA erbracht werden, sind von der US-Steuer befreit, wenn Sie sich nur für einen begrenzten Zeitraum in den USA aufhalten, in einem der von den USA aufgeführten Länder ansässig sind und die übrigen Voraussetzungen erfüllen. Auch Länder wie Bangladesch und Pakistan stehen auf dieser Liste.
Bangladesch
Einkünfte, die in Bangladesch ansässige Personen für persönliche Dienstleistungen als unabhängige Auftragnehmer oder Selbstständige in den USA erzielen, sind von der US-Einkommensteuer ausgenommen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die in Bangladesch ansässigen Personen halten sich im Steuerjahr innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten nicht länger als 183 Tage in den USA auf.
- Die in Bangladesch ansässigen Personen verfügen in den USA über keine regelmäßige feste Einrichtung zur Erbringung ihrer Dienstleistungen.
- ** Wenn den in Bangladesch ansässigen Personen eine feste Einrichtung zur Verfügung steht, werden die Einkünfte dieser festen Einrichtung zugerechnet.
In Bangladesch ansässige Personen, die für Leistungen, die sie in den USA als Arbeitnehmer erbringen (unselbstständige Arbeit), Einkünfte beziehen, sind von der US-Einkommensteuer ausgenommen, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie halten sich im Steuerjahr innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten nicht länger als 183 Tage in den USA auf.
- Die Einkünfte werden von einem oder im Namen eines Arbeitgebers gezahlt, der nicht in den USA ansässig ist.
- Die Einkünfte stammen nicht aus einer Betriebsstätte oder festen Einrichtung des Arbeitgebers in den USA.
Diese Befreiungen gelten nicht für:
- Künstler wie Theater-, Radio- und Fernsehkünstler, Musiker oder Sportler aus Bangladesch, die im Laufe des Jahres mehr als $10,000 für ihre Tätigkeiten oder Leistungen in den USA erhalten. Werden ihre Tätigkeiten und Besuche in den USA jedoch ganz oder im Wesentlichen aus öffentlichen Mitteln der Regierung von Bangladesch oder lokaler Behörden finanziert, sind ihre Einkünfte von der US-Steuer befreit.
- Einkünfte eines Unternehmens aus Bangladesch aus dem Betrieb von Flugzeugen oder Schiffen im internationalen Verkehr sind von der US-Steuer ausgenommen. Werden das Flugzeug oder Schiff dagegen von einem US-Unternehmen betrieben, sind die Einkünfte nicht von der US-Steuer befreit.
- Ist die in Bangladesch ansässige Person Anteilseigner eines US-Unternehmens, gelten diese Befreiungen nicht für Vergütungen, die sie als Mitglied des Verwaltungsrats (Board) des US-Unternehmens erhält. Der Betrag, der über die Vergütung eines Nicht-Anteilseigners hinausgeht, unterliegt in den USA einem Steuersatz von 15 %.
PAKISTAN
In Pakistan ansässige Personen, die der pakistanischen Steuer unterliegen und persönliche Dienstleistungen einschließlich freiberuflicher Leistungen für oder im Namen einer in Pakistan ansässigen Person erbringen, sind von der US-Einkommensteuer befreit, wenn sie sich im Steuerjahr nicht länger als 183 Tage in den USA aufhalten.
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