Vergütungen für bestimmte persönliche Dienstleistungen, die in den USA erbracht werden, sind von der US-Einkommensteuer befreit, wenn Sie sich nur für begrenzte Zeit in den USA aufhalten, in einem der von den USA aufgeführten Länder ansässig sind und die übrigen Voraussetzungen erfüllen. Auch Australien steht auf dieser Liste.
Erfüllen in Australien ansässige Personen die folgenden Voraussetzungen, sind ihre Einkünfte aus persönlichen Dienstleistungen, die sie als unabhängige Auftragnehmer oder Selbstständige in den USA erbringen, von der US-Einkommensteuer ausgenommen:
- Sie halten sich im Steuerjahr nicht länger als 183 Tage in den USA auf,
- Sie verfügen in den USA über keine feste Einrichtung, die ihnen für die Ausübung ihrer Tätigkeit regelmäßig zur Verfügung steht,
- **Steht ihnen eine feste Einrichtung zur Verfügung, werden die Einkünfte dieser festen Einrichtung zugerechnet.
In Australien ansässige Personen, die in den USA als Arbeitnehmer tätig sind und daraus Einkünfte erzielen (unselbstständige Arbeit), sind von der US-Einkommensteuer ausgenommen, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Die in Australien ansässigen Personen halten sich zur Erbringung der Dienstleistungen im Steuerjahr nicht länger als 183 Tage in den USA auf,
- Die Vergütung wird von einem Arbeitgeber oder für einen Arbeitgeber gezahlt, der nicht in den USA ansässig ist,
- Bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens aus dem Gewerbe oder Geschäftsbetrieb des Arbeitgebers bzw. Unternehmens in den USA darf die Vergütung nicht abgezogen werden.
Wenn in Australien ansässige Personen als Künstler (etwa im Theater, als Musiker, Fernseh- oder Radiokünstler) oder als Sportler tätig sind und im Steuerjahr in den USA Nettoeinkünfte von mehr als $10,000 einschließlich Kostenerstattungen erzielen, gelten diese Befreiungen nicht.
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